Kirchenmusik in der Luthergemeinde Foto: Christian Schwarz, 2019
Die Kirchenmusik hat in der Luthergemeinde eine lange Tradition. Nach der Einweihung der Gemeinde im Jahr 1893 gründete sich ein Jahr später der Kirchenchor, 1904 der Posaunenchor.
Seit Anfang an war die Musik ein Schwerpunkt in der Gemeindearbeit. So gestalteten die verschiedenen Chöre und Ensembles die Gottesdienste mit und prägten das Gemeindeleben.
Durch die Kirchenmusik werden bis heute Menschen aus unterschiedlichsten Altersgruppen und Bildungsschichten angesprochen und zum aktiven Mitwirken in Gottesdiensten und Konzerten motiviert.
Zahlreiche Kinder, Jugendliche und Erwachsene engagieren sich in den Musikgruppen der Luthergemeinde, zum Beispiel in der Lutherkantorei, dem Posaunenchor "Luther-Brass-Frankfurt" und in den Kindermusikgruppen. Darüber hinaus finden sich in zeitlich befristeten Projektgruppen vor allem Jugendliche und junge Erwachsene zum gemeinsamen Musizieren zusammen.
Das Angebot reicht von der Musik der Renaissance bis hin zu Werken diverser Stilrichtungen des 20. Jahrhunderts: von bekannten Klassikern bis hin zu Werken zeitgenössischer Komponisten, vom schlichten Kinderlied bis hin zum anspruchsvollen Oratorium.
Mehrmals im Jahr finden Konzerte und Musikgottesdienste statt, viele auch zusammen mit Profi-Musiker*innen und Orchestern.
Alle Ensembles wirken regelmäßig in Gottesdiensten mit. Zusätzlich zur Musik auf der Walcker-Orgel oder dem Grotrian-Steinweg-Flügel sind häufig Vokal- oder Instrumentalsolisten zu hören.
Spendenkonto
Um ein vielfältiges, anspruchsvolles Musikprogramm in der Luthergemeinde anbieten zu können, sind wir auf Spenden angewiesen. Wir freuen uns über jede finanzielle Unterstützung. Herzlichen Dank! Unsere Bankverbindung:
Evangelischer Regionalverband Frankfurt
Evangelische Bank
Verwendungszweck: Kirchenmusik Luthergemeinde
Bankleitzahl 520 604 10, Kontonummer 40 00 10 2
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Kontakt
A-Kirchenmusikerin Elke Katscher-Reulein.
Sie erreichen sie über unser Kontaktformular oder
unter der Rufnummer 069 - 49 70 71 7.