Kuratorium
Die Luthergemeinde hat für die Verwaltung der Stiftung ein fünfköpfiges Kuratorium eingesetzt, welches über die Verwendung der Erträge aus der Kirchenstiftung entscheidet. Die Mitglieder des Gremiums werden für die Dauer von drei Jahren durch den Kirchenvorstand gewählt und müssen allesamt einer christlichen Kirche angehören.
Die Kuratoriumsmitglieder erhalten für ihre Arbeit keine Aufwandsentschädigung. Vorsitzender des Kuratoriums ist seit 2007 das Mitglied des Kirchenvorstandes Werner Bork.
Mitglieder des Kuratoriums der Lutherkirchenstiftung:
Eberhard Bartholomäi, *1948, Amtsjurist a. D.
Werner Bork, (Vorsitz), *1953, Verwaltungsbeamter
Christiane Moeser, *1980, Juristin
Michael Schwarz, *1957, Selbständig
Yvonne Weichert, *1958, Studienrätin a. D.